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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO
hervorgehenden Privilegierungsnorm, einer Ausnahmevorschrift vom Regelfall der Anrechnung von Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 25. April 2018 (Az.: S 16 AS 128/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Als Schulferien im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO kann nur die Zeit zwischen zwei Schulabschnitten aufgefasst werden. Während der Ausübung eines Ferienjobs hat ein Schulverhältnis bereits zu bestehen. Die Zeit vor der erstmaligen Begründung eines öffentlich-rechtlichen Schulverhältnisses kann deshalb keine Wertung als "Schulferien" gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO erfahren. Dies ist aber dann der Fall, wenn unmittelbar vor der Einschulung ein
Integrationskurs durchlaufen wird.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/05/sg-schleswig-urteil-vom-25-04-2018-s-16-as-128-16.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2397/
Willi S
Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 25. April 2018 (Az.: S 16 AS 128/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Als Schulferien im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO kann nur die Zeit zwischen zwei Schulabschnitten aufgefasst werden. Während der Ausübung eines Ferienjobs hat ein Schulverhältnis bereits zu bestehen. Die Zeit vor der erstmaligen Begründung eines öffentlich-rechtlichen Schulverhältnisses kann deshalb keine Wertung als "Schulferien" gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO erfahren. Dies ist aber dann der Fall, wenn unmittelbar vor der Einschulung ein
Integrationskurs durchlaufen wird.
Quelle: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/05/sg-schleswig-urteil-vom-25-04-2018-s-16-as-128-16.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2397/
Willi S
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