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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Der Besuch eines Integrationskurses durch einen Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt keine Eingliederung in ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis dar. Entsprechendes ist aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der aus § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Aug 2018 - 16:46

hervorgehenden Privilegierungsnorm, einer Ausnahmevorschrift vom Regelfall der Anrechnung von Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 25. April 2018 (Az.: S 16 AS 128/16):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel


2. Als Schulferien im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO kann nur die Zeit zwischen zwei Schulabschnitten aufgefasst werden. Während der Ausübung eines Ferienjobs hat ein Schulverhältnis bereits zu bestehen. Die Zeit vor der erstmaligen Begründung eines öffentlich-rechtlichen Schulverhältnisses kann deshalb keine Wertung als "Schulferien" gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Alg II-VO erfahren. Dies ist aber dann der Fall, wenn unmittelbar vor der Einschulung ein
Integrationskurs durchlaufen wird. 

Quelle:   https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2018/05/sg-schleswig-urteil-vom-25-04-2018-s-16-as-128-16.pdf
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2397/
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