Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den

Nach unten

Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den  Empty Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Sep 2014 - 8:24

Lebensunterhalt nach dem SGB XII.


Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 07.08.2014 - S 15 AS 2508/14 ER



Leitsätze (Juris)
Der Ausschluss von Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

Eine Folgenabwägung darf in derartigen Verfahren nicht vorgenommen werden.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171889&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Anderer Auffassung LSG NRW, Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2014 - L 20 SO 449/13 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 20.09.2013 - L 7 AS 474/13 - anhängig beim BSG unter dem Az. B 4 AS 59/13 R - Griechischer Staatsbürger hat Anspruch auf ALG II, auch wenn der Antragsteller ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitssuche besitzt.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung bei abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren
» Für die Frage, ob Personen, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben, ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsanspruch besteht,
» Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen
» Italienische Staatsangehörige ist vom ALG II Anspruch ausgeschlossen und hat auch keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe.
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten