Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung bei abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung bei abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2014 - S 15 AS 343/14 ER
Leitsätze (Juris)
Der Ausschluss von Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
Die Ausübung einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II begründet kein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer.
Eine Folgenabwägung ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls dann nicht vorzunehmen, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht lediglich summarisch, sondern abschließend geprüft hat.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167509&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
Leitsätze (Juris)
Der Ausschluss von Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union vereinbar.
Die Ausübung einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II begründet kein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer.
Eine Folgenabwägung ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jedenfalls dann nicht vorzunehmen, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht lediglich summarisch, sondern abschließend geprüft hat.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167509&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
Ähnliche Themen
» Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den
» Bei existenzsichernden Leistungen verbietet sich im Eilverfahren eine lediglich summarische Prüfung. Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sach- und Rechtslage umfassend zu prüfen.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgeabwägung notwendig und zulässig
» Kosten der Heizung, Kostensenkungsaufforderung, Relevanz früherer Kostensenkungsaufforderungsschreiben bei Änderung der Sach- und Rechtslage
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung
» Bei existenzsichernden Leistungen verbietet sich im Eilverfahren eine lediglich summarische Prüfung. Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Sach- und Rechtslage umfassend zu prüfen.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgeabwägung notwendig und zulässig
» Kosten der Heizung, Kostensenkungsaufforderung, Relevanz früherer Kostensenkungsaufforderungsschreiben bei Änderung der Sach- und Rechtslage
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema