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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Jul 2014 - 10:55

umfassende Zugang dieses schwerbehinderten Menschen zur Gesellschaft ermöglicht und eine uneingeschränkte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben gesichert wird.

Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 20. Januar 2014 (Az.: S 22 SO 99/13):
 
Leitsätze Dr. Manfred Hammel


Anmerkung: vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.10.2010 – L 23 SO 257/07 – Rdn. 41. ( wenn die Brille als Hilfe gegen die Auswirkungen der Behinderung im Alltag eine uneingeschränkte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben sichert und hierdurch erst den umfassenden Zugang zur Gesellschaft ermöglicht).

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/

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