Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen

Nach unten

Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen  Empty Leistungen nach SGB II für EU-Ausländer im Rahmen einer Folgenabwägung - Gewährung vorläufiger Leistungen bis zur Klärung offener Fragen

Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Mai 2014 - 12:03

SG Hildesheim, Beschluss vom 22.05.2014 - S 43 AS 618/14 ER

Leitsätze (Autor)
Muss die Rechtslage als offen angesehen werden, sind im Rahmen der Folgenabwägung vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu gewähren.

Bei Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um existenzsichernde Leistungen, die das grundrechtlich geschützte Existenzminimum sicherstellen sollen. Derartige Leistungen sind aus verfassungsrechtlichen Gründen im Zweifel vorläufig zu gewähren ( vgl. dazu LSG NSB, Beschl. v. 09.10.2013 - L 7 AS 1055/13 B ER, unveröffentlicht).

Quelle: RA Denis König, 37079 Göttingen, Willi-Eichler-Str. 11

Anmerkung: ebenso zur vorläufigen Gewährung von ALG II für EU- Staatsbürger im Rahmen der Folgenabwägung- SG Hildesheim, Beschl. v. 10.02.2014 - S 43 AS 140/14 ER ( unveröffentlicht); LSG NRW, Beschl. v. 12.03.2014 - L 12 AS 108/14 B ER und LSG NSB, Beschluss vom 11. August 2011- L 15 AS 188/11 B ER; anderer Auffassung- LSG NSB, Beschl. v. 15.11.2013 - L 15 AS 365/13 B ER und Beschluss vom 26.03.2014 - L 15 AS 16/14 B ER.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Gewährung von ALG II und SGB XII - Leistungen für Ausländer im Rahmen der Folgenabwägung
»  Zur Gewährung von Leistungen nach §§ 19, 27, 27a SGB XII auf Grund einer Folgenabwägung, weil nach derzeitigem Sachstand ein Obsiegen des kroatischen Antragstellers gegenüber dem Beigeladenen in der Hauptsache offen und ein Anordnungsanspruch
» Auch nach neuer Gesetzeslage hat ein kroatischer Staatsangehöriger Anspruch auf ALG II - Gewährung vorläufiger Leistungen nach § 41a Abs 7 SGB 2, denn wenn der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 b SGB II verfassungswidrig sein sollte, ergäben
»  Sozialhilfe für Unionsbürger, Leistungseinschränkungen nach § 23 SGB XII in der seit dem 29. Dezember 2016 geltenden Fassung, Gewährung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II
» Gewährung von Leistungen nach § 23 Abs. 1 SGB XII an einen EU-Ausländer ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R )

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten