Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

Nach unten

Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt  Empty Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt

Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Mai 2014 - 10:56

SG München, Beschluss vom 19.05.2014 - S 54 AS 1155/14 ER



Leitsätze (Autor)
Der Eingliederungsverwaltungsakt ist bereits aus formalen Gründen rechtswidrig, denn die Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass das Jobcenter (JC) den Antragsteller vor Erlass des Bescheides nicht ordnungsgemäß angehört hatte. Wenn in einem Eingliederungsverwaltungsakt eine Verpflichtung des Beteiligten enthalten ist, wie vorliegend, ist gem. § 24 SGB X eine Anhörung erforderlich. Die Anhörung kann zwar auch mündlich erfolgen, den Beteiligten ist jedoch Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Hierbei darf eine Äußerungsfrist in der Regel zwei Wochen nicht unterschreiten.

Der Anhörungsmangel kann zwar im Widerspruchsverfahren geheilt werden (LSG NRW, Beschl. v. 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER). Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Eilantrag war das Widerspruchsverfahren vorliegend jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass der Verfahrensmangel noch besteht (BayLSG, Beschl. v. 08.05.2013 - L 7 AS 754/12 B PKH).

lm Übrigen ist der Verwaltungsakt auch deshalb rechtswidrig, weil gegen die Begründungspflicht verstoßen wurde. Die Abänderung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes während dessen Geltungszeitraum durch einen weiteren Ersetzungsbescheid nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist nur unter Beachtung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X zulässig ( LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11 ER-B ). Eine solche Änderung der Verhältnisse ist etwa gegeben, wenn bei der leistungsberechtigten Person eine Maßnahme aus organisatorischen Gründen nicht realisiert werden kann. Eine solche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse hat das JC bisher nicht dargelegt. Mithin enthält der Eingliederungsverwaltungsakt keine Begründung im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Wird ein Verwaltungsakt nicht bzw. nicht ausreichend begründet, so ist er rechtswidrig. Die entsprechende Begründung kann allerdings noch nachträglich gegeben werden (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB X).

Schließlich findet sich in dem Eingliederungsverwaltungsakt keine Aufhebungsverfügung bezüglich des früher ergangenen Eingliederungsverwaltungsaktes, mithin gelten beide Eingliederungsverwaltungsakte sozusagen nebeneinander, was jedoch rechtlich nicht zulässig ist.

Anmerkung: Vgl. dazu SG Mannheim, Beschl. v. 27. Juni 2013 - S 6 AS 1847/13 ER ( unveröffentlicht); LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.03.2012, - L 5 AS 509/11 B ER; LSG BB, Beschl. v. vom 12. Januar 2012 – L 5 AS 2097/11 B ER; BayLSG, Beschl. v. 25. Mai 2010 – L 11 AS 294/10 B ER und SG Dortmund, Verfahren ( Hinweis d. Gerichts) v. 15.05.2012 - S 62 AS 645/ 11 - und - S 62 AS 1261/11 ( unveröffentlicht): Bereits der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II schließt es aus, dass der Grundsicherungsträger nach dem SGB II eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II einseitig ersetzen darf.
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1651/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Verpflichtung, monatlich mindestens sechs Bewerbungsbemühungen nachzuweisen - keine Regelung zur Übernahme der mit den Bewerbungsbemühungen
» Zur aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine durch Verwaltungsakt ersetzte Eingliederungsvereinbarung - Verhandlungsphase
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, denn es bestehen durchgreifende Zweifel. Diese ergeben sich zum einen aus dem Inhalt der der Antragstellerin auferlegten Pflichten, zum anderen
» Anordnung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (EGV-VA).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten