Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Anordnung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (EGV-VA).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Anordnung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt (EGV-VA).
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.06.2016 - L 6 AS 951/16 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Denn bei einer Antragstellerin, die in einem Beschäftigungsverhältnis von 30 Wochenstunden/10,00 EUR pro Stunde steht, sind die Bewerbungsbemühungen nicht ausreichend konkretisiert, wenn ihr aufgegeben wird, vier Bewerbungen pro Monat um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu unternehmen, bei der Suche seien auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.
2. Die Antragstellerin ist (natürlich) verpflichtet, ihre Hilfebedürftigkeit weiter zu verringern und/oder zu beseitigen. Es ist für sie aber nicht erkennbar, um welche Arbeitsverhältnisse sie sich konkret bemühen muss, um nicht gegen die Verpflichtung aus dem EGV-VA zu verstoßen, zumal sich gerade in sog. Aufstockungsfällen die immer zunächst angestrebte kurzfristige Verringerung der Hilfebedürftigkeit auch einmal in einem Spannungsfeld zu einer späteren, aber nachhaltigeren Rückführung der Leistungen befinden kann.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186713&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Denn bei einer Antragstellerin, die in einem Beschäftigungsverhältnis von 30 Wochenstunden/10,00 EUR pro Stunde steht, sind die Bewerbungsbemühungen nicht ausreichend konkretisiert, wenn ihr aufgegeben wird, vier Bewerbungen pro Monat um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu unternehmen, bei der Suche seien auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen.
2. Die Antragstellerin ist (natürlich) verpflichtet, ihre Hilfebedürftigkeit weiter zu verringern und/oder zu beseitigen. Es ist für sie aber nicht erkennbar, um welche Arbeitsverhältnisse sie sich konkret bemühen muss, um nicht gegen die Verpflichtung aus dem EGV-VA zu verstoßen, zumal sich gerade in sog. Aufstockungsfällen die immer zunächst angestrebte kurzfristige Verringerung der Hilfebedürftigkeit auch einmal in einem Spannungsfeld zu einer späteren, aber nachhaltigeren Rückführung der Leistungen befinden kann.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186713&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2045/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt - Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt
» Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren gegen vorläufige Entscheidung - Unzulässigkeit eines Widerspruchs gegen ersetzenden endgültigen Verwaltungsakt während des Vorverfahrens
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt
» Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, da der SGB II- Leistungsträger hinsichtlich der Frage, ob eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ersetzt werden soll, kein Ermessen
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren gegen vorläufige Entscheidung - Unzulässigkeit eines Widerspruchs gegen ersetzenden endgültigen Verwaltungsakt während des Vorverfahrens
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema