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DV fordert Schaffung eines Rechtsanspruchs zur Finanzierung von Frauenhäusern
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Niedersächsischen Landtag am 16. August zur Stärkung der Frauenhäuser bzw. der Schaffung eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder fordert der Deutsche Verein – wie schon seit etlichen Jahren – ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um den Weg für eine verlässliche Unterstützung und Beratung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu ebnen. So sollen sich Bund, Länder, Kommunen und die freien Träger auf gemeinsame Grundsätze für eine Förderung von Frauenhäusern verständigen. Ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen soll einen wirksamen Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sicherstellen. Bei der anstehenden Reform des Sozialen Entschädigungsrechts könnte der Bundesgesetzgeber die Belange gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder einbeziehen und berücksichtigen.
Hier die Stellungnahme: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-17-18_frauenhaeuser.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2396/
Willi S
Hier die Stellungnahme: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-17-18_frauenhaeuser.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2396/
Willi S
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