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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II - Zahlung eines Mehrbedarfes im Sinne § 27 Abs. 2 SGB II in Verbindung mit § 21 Abs. 6 SGB II für das monatliche Schulgeld - § 27 Abs. 4 SGB II - Darlehen der Eltern
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2014 - L 4 AS 638/12 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Auszubildende hat kein Anspruch auf Übernahme des monatlichen Schulgeldes als Mehrbedarf im Sinne § 27 Abs. 2 SGB II in Verbindung mit § 21 Abs. 6 SGB II.
Eine Härtefallregelung im Ausbildungsbereich kann nur für ausgesprochene Ausnahmefälle anerkannt werden. Beispielsweise kann dies für Fälle gelten, in denen der Ausbildungsabschluss nach längerer Ausbildung wegen einer unvorhersehbaren Notlage sonst konkret gefährdet wäre. So liegt der Fall der Auszubildenden (AZB) jedoch nicht. Auch die Unabweisbarkeit des Mehrbedarfs Bedarfs ist zu verneinen, denn die AZB hätte ihre Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" auch an der Berufsschule in D.-R. kostenfrei absolvieren können.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167724&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Leitsätze (Autor)
Auszubildende hat kein Anspruch auf Übernahme des monatlichen Schulgeldes als Mehrbedarf im Sinne § 27 Abs. 2 SGB II in Verbindung mit § 21 Abs. 6 SGB II.
Eine Härtefallregelung im Ausbildungsbereich kann nur für ausgesprochene Ausnahmefälle anerkannt werden. Beispielsweise kann dies für Fälle gelten, in denen der Ausbildungsabschluss nach längerer Ausbildung wegen einer unvorhersehbaren Notlage sonst konkret gefährdet wäre. So liegt der Fall der Auszubildenden (AZB) jedoch nicht. Auch die Unabweisbarkeit des Mehrbedarfs Bedarfs ist zu verneinen, denn die AZB hätte ihre Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" auch an der Berufsschule in D.-R. kostenfrei absolvieren können.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167724&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
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