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Kosten der Unterkunft; Aufteilung nach Kopfteilen - wehrdienstleistender Sohn - zur fehlenden Haushaltszugehörigkeit eines 200 km von der Wohnung der Eltern entfernt Wehrdienstleistender
Thüringer Landessozialgericht, Urteil v. 18.08.2016 - L 9 AS 366/15 - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Keine Berücksichtigung eines Grundwehrdienst leistenden Familienangehörigen bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen, denn im hier vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der wehrdienstleistende Sohn der Kläger nicht dem Haushalt der Eltern angehörte, sondern einen eigenständigen Wohnsitz am Ort der über 200 km entfernten Kaserne hatte.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188312&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Keine Berücksichtigung eines Grundwehrdienst leistenden Familienangehörigen bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen, denn im hier vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der wehrdienstleistende Sohn der Kläger nicht dem Haushalt der Eltern angehörte, sondern einen eigenständigen Wohnsitz am Ort der über 200 km entfernten Kaserne hatte.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188312&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
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