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Zuschuss für den Umzug in die Türkei - Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II - Vertragsstaaten des EWR
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2014 - L 7 AS 245/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze ( Autor)
Antragsteller hat kein Anspruch auf Umzugskosten für einen Umzug in die Türkei.
Ein Anordnungsanspruch für einen Anspruch nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 44 Abs. 2 SGB III ist ebenfalls nicht glaubhaft gemacht. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus § 22 Abs. 6 SGB II, da dessen Anwendungsbereich auf Umzüge innerhalb der BRD begrenzt ist (vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 30.06.2010 - L 19 AS 1006/10 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167786&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Antragsteller hat kein Anspruch auf Umzugskosten für einen Umzug in die Türkei.
Ein Anordnungsanspruch für einen Anspruch nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 44 Abs. 2 SGB III ist ebenfalls nicht glaubhaft gemacht. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus § 22 Abs. 6 SGB II, da dessen Anwendungsbereich auf Umzüge innerhalb der BRD begrenzt ist (vgl. dazu LSG NRW, Beschluss vom 30.06.2010 - L 19 AS 1006/10 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167786&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
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