Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein Sanktionsbescheid ist ein isolierter Streitgegenstand, denn gemäß der Neufassung der § 31b und § 39 Nr. 1 SGB II hat sich zum 01.04.2011 (nach § 77 Abs. 12 SGB II ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung maßgeblich) die Rechtslage geändert.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Ein Sanktionsbescheid ist ein isolierter Streitgegenstand, denn gemäß der Neufassung der § 31b und § 39 Nr. 1 SGB II hat sich zum 01.04.2011 (nach § 77 Abs. 12 SGB II ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung maßgeblich) die Rechtslage geändert.
Statthaft ist daher ausschließlich die isolierte Anfechtungsklage in deren Rahmen nur die Rechtmäßigkeit der Sanktion geprüft wird. Systematisch stellt sich dies als Spezialregelung dar.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.01.2014 - L 7 AS 84/13 und - L 7 AS 85/13 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze ( Autor)
Soweit einzelne Landessozialgerichte in Beschlussverfahren an dem bisherigen Streitgegenstand festgehalten haben, ist den Beschlüssen eine Auseinandersetzung mit der Rechtsänderung nicht zu entnehmen (z.B. LSG NS-Bremen, Beschluss vom 17.06.2013, L 7 AS 332/13 B ER und LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2013, L 19 AS 1688/12 B).
Auch soweit in der Literatur an dem bisherigen Streitgegenstand festgehalten wird (etwa Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 3. Auflage 2013, § 31b Rn. 7 und 8 und Valgolio in Hauck/Noftz, § 31b Rn. 2) kann das nicht überzeugen. Dass im SGB II zwischen Leistungs- und Auszahlungsanspruch nicht unterschieden wird, trifft nach der Gesetzesänderung so gerade nicht mehr zu.
In der Literatur sprechen sich demgemäß für den isolierten Streitgegenstand der Sanktion Groth u.a., Das neue Grundsicherungsrecht, 2011, Rn 421; M. Mayer in Oestreicher, SGB II / SGB XII, Loseblatt ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167655&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.01.2014 - L 7 AS 84/13 und - L 7 AS 85/13 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze ( Autor)
Soweit einzelne Landessozialgerichte in Beschlussverfahren an dem bisherigen Streitgegenstand festgehalten haben, ist den Beschlüssen eine Auseinandersetzung mit der Rechtsänderung nicht zu entnehmen (z.B. LSG NS-Bremen, Beschluss vom 17.06.2013, L 7 AS 332/13 B ER und LSG NRW, Beschluss vom 04.03.2013, L 19 AS 1688/12 B).
Auch soweit in der Literatur an dem bisherigen Streitgegenstand festgehalten wird (etwa Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 3. Auflage 2013, § 31b Rn. 7 und 8 und Valgolio in Hauck/Noftz, § 31b Rn. 2) kann das nicht überzeugen. Dass im SGB II zwischen Leistungs- und Auszahlungsanspruch nicht unterschieden wird, trifft nach der Gesetzesänderung so gerade nicht mehr zu.
In der Literatur sprechen sich demgemäß für den isolierten Streitgegenstand der Sanktion Groth u.a., Das neue Grundsicherungsrecht, 2011, Rn 421; M. Mayer in Oestreicher, SGB II / SGB XII, Loseblatt ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167655&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256
Willi S
Ähnliche Themen
» Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld auch nach der neuen Rechtslage 2015 zu berücksichtigen, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg vor wenigen Tagen. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften haben hieran nichts geändert. Das
» Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER
» Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X beginnt regelmäßig nach erfolgter Anhörung zu laufen, es sei denn, es hat zu einem vorhergehenden Zeitpunkt bereits eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die
» Für die nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II anzustellende Prognose über die zu erwartende Aufenthaltsdauer in einer stationären Einrichtung ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II abzustellen.
» Zum Feststellungsinteresse nach Änderung der Rechtslage bei Nichtbeachtung der neuen Rechtslage durch die Behörde
» Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER
» Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X beginnt regelmäßig nach erfolgter Anhörung zu laufen, es sei denn, es hat zu einem vorhergehenden Zeitpunkt bereits eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die
» Für die nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II anzustellende Prognose über die zu erwartende Aufenthaltsdauer in einer stationären Einrichtung ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II abzustellen.
» Zum Feststellungsinteresse nach Änderung der Rechtslage bei Nichtbeachtung der neuen Rechtslage durch die Behörde
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema