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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Für die nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II anzustellende Prognose über die zu erwartende Aufenthaltsdauer in einer stationären Einrichtung ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II abzustellen.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Fr 27 Dez 2013 - 10:08

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.11.2013 - L 11 AS 661/11 - Die Revision wird zugelassen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165931&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Anderer Auffassung: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008 - L 5 AS 31/08

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239

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