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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Feststellungsinteresse nach Änderung der Rechtslage bei Nichtbeachtung der neuen Rechtslage durch die Behörde

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Beitrag von Willi Schartema Di 12 Sep 2017 - 14:14

Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 24.04.2017 - L 7 AS 755/16


Leitsatz ( Juris )

1. Zum Feststellungsinteresse nach Änderung der Rechtslage bei Nichtbeachtung der neuen Rechtslage durch die Behörde

2. Zum Feststellungsinteresse bei Eingliederungsverwaltungsakten

3 Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist ein berechtigtes Feststellungsinteresse aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ausgeschlossen, wenn sich zwischenzeitlich die Rechtslage geändert hat. (Rn. 21) (redaktioneller Leitsatz)

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194754&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2242/
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