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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld auch nach der neuen Rechtslage 2015 zu berücksichtigen, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg vor wenigen Tagen. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften haben hieran nichts geändert. Das
Bundeselterngeldgesetz verfolgt den Zweck, die Einkünfte (teilweise) zu ersetzen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard der Elterngeldberechtigten geprägt haben. Dazu gehören auch regelmäßig gezahlte Provisionen.
LSG Stuttgart, Urt. v. 13.12.2016 - L 11 EG 1557/16 - wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum BSG zugelassen.
Quelle: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Provisionen+sind+beim+Elterngeld+zu+beruecksichtigen/?LISTPAGE=3790062
Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189517&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.12.2016, L 11 EG 1495/16 - Provisionen, die lediglich einmal im Jahr gezahlt werden, sind kein laufender Arbeitslohn und daher bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
LSG Stuttgart, Urt. v. 13.12.2016 - L 11 EG 1557/16 - wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum BSG zugelassen.
Quelle: http://www.lsg-baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Provisionen+sind+beim+Elterngeld+zu+beruecksichtigen/?LISTPAGE=3790062
Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189517&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 13.12.2016, L 11 EG 1495/16 - Provisionen, die lediglich einmal im Jahr gezahlt werden, sind kein laufender Arbeitslohn und daher bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
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