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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
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Die Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X beginnt regelmäßig nach erfolgter Anhörung zu laufen, es sei denn, es hat zu einem vorhergehenden Zeitpunkt bereits eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die
Rücknahmeentscheidung notwendiger (äußerer und innerer) Tatsachen bestanden.
LSG München, Beschluss v. 04.09.2018 – L 11 AS 788/18 B PKH
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-22398?hl=true
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
LSG München, Beschluss v. 04.09.2018 – L 11 AS 788/18 B PKH
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-22398?hl=true
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
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