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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Geld ohne Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt (Arbeitslosenversicherung)

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Jan 2014 - 11:36

Beschäftigungszeiten in anderen EU-Ländern begründen nicht unbedingt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland. Fehlt der aktuelle Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt, ist Arbeitslosengeld nicht zu bewilligen, entschied das Bayerische LSG im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens.

Quelle: Pressemitteilung des Bayrischen LSG vom 23.01.2014, hier zum Link: http://www.lsg.bayern.de/presse/25449/index.html


Volltext der Entscheidung Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.12.2013 - L 9 AL 198/13 B PKH - hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166283&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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