Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Verpflichtung des Jobcenters zur nochmaligen Überweisung von auf ein gepfändetes Konto überwiesenen Leistungen nach dem SGB II auf ein pfändungsfreies Konto der Mutter des Leistungsbeziehers.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Keine Verpflichtung des Jobcenters zur nochmaligen Überweisung von auf ein gepfändetes Konto überwiesenen Leistungen nach dem SGB II auf ein pfändungsfreies Konto der Mutter des Leistungsbeziehers.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.01.2014 - L 19 AS 2306/13 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Leistungen für Zeiträume vor Antragstellung können im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nicht zugesprochen werden. Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolge dessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden. Gesichtspunkte, die in diesem Einzelfall ein Abweichen vom Grundsatz gebieten können, sind nicht ersichtlich.
Es bestehen (erhebliche) Zweifel am Bestehen eines Anordnungsanspruchs im Sinne eines im Hauptsacheverfahren voraussichtlich durchsetzbaren Leistungsanspruchs. Denn der Leistungsanspruch bezüglich zustehender Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II dürfte durch Erfüllung (entsprechend § 362 BGB) erloschen sein, weil das Jobcenter (JC) die Leistungen auf das Konto des Antragstellers überwiesen hat. Entgegen der Vorstellung des Antragstellers steht einer Erfüllungswirkung der Umstand nicht entgegen, dass eine Leistung auf ein gepfändetes Konto überwiesen wird. Weder ist es Aufgabe des JC zu prüfen, ob und in welchem Umfang Konten des Antragstellers einer Pfändung unterliegen, noch besteht gar eine Verpflichtung, Nachzahlungen dem ausschließlich vom zuständigen Vollstreckungsgericht überwachten Zugriff der Gläubiger zu entziehen.
Schon deshalb scheidet der im Beschwerdeverfahren geltend gemachte Schadensersatzanspruch als Anspruchsgrundlage für das Begehren auf nochmalige Auszahlung aus. Bei diesem Schadensersatzanspruch dürfte es sich im Übrigen nach dem Vortrag des Antragstellers um einen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB, Art. 34 Abs. 3 GG handeln, für den ausschließlich der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben ist (§ 17 Abs. 1 S. 2 GVG ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166735&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247
Willi S
Leitsätze (Autor)
Leistungen für Zeiträume vor Antragstellung können im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nicht zugesprochen werden. Nur ausnahmsweise, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistung in der Vergangenheit noch in die Gegenwart fortwirkt und infolge dessen eine aktuelle Notlage besteht, kann von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht werden. Gesichtspunkte, die in diesem Einzelfall ein Abweichen vom Grundsatz gebieten können, sind nicht ersichtlich.
Es bestehen (erhebliche) Zweifel am Bestehen eines Anordnungsanspruchs im Sinne eines im Hauptsacheverfahren voraussichtlich durchsetzbaren Leistungsanspruchs. Denn der Leistungsanspruch bezüglich zustehender Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II dürfte durch Erfüllung (entsprechend § 362 BGB) erloschen sein, weil das Jobcenter (JC) die Leistungen auf das Konto des Antragstellers überwiesen hat. Entgegen der Vorstellung des Antragstellers steht einer Erfüllungswirkung der Umstand nicht entgegen, dass eine Leistung auf ein gepfändetes Konto überwiesen wird. Weder ist es Aufgabe des JC zu prüfen, ob und in welchem Umfang Konten des Antragstellers einer Pfändung unterliegen, noch besteht gar eine Verpflichtung, Nachzahlungen dem ausschließlich vom zuständigen Vollstreckungsgericht überwachten Zugriff der Gläubiger zu entziehen.
Schon deshalb scheidet der im Beschwerdeverfahren geltend gemachte Schadensersatzanspruch als Anspruchsgrundlage für das Begehren auf nochmalige Auszahlung aus. Bei diesem Schadensersatzanspruch dürfte es sich im Übrigen nach dem Vortrag des Antragstellers um einen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB, Art. 34 Abs. 3 GG handeln, für den ausschließlich der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben ist (§ 17 Abs. 1 S. 2 GVG ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166735&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247
Willi S
Ähnliche Themen
» Im Wege der einstweiligen Anordnung besteht die Verpflichtung des Jobcenters, der belgischen Antragstellerin Leistungen nach dem SGB II in Höhe des Regelbedarfs zu gewähren – Unterhaltsleistungen der Tochter - Familienangehörige nach § 3 Abs. 2 Nr. 2
» Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Antragsteller die Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begehren.
» Verpflichtung des Jobcenters ( JC ) im Wege der einstweiligen Anordnung für bulgarische, schwangere Antragstellerin Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu erbringen - keine erfolgsversprechende Arbeitsuche - Freizügigkeit naher Angehöriger
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme der Mietkosten, denn der Antragsteller war einem mietvertraglichen Zahlungsanspruch nicht ausgesetzt gewesen - Wirksamkeit eines Mietvertrages - Darlehensvertrag - Leibrentenversprechen - Schenkung
» Keine Bewilligung von Leistungen für die Kinder mittels einstweiliger Verpflichtung, wenn vom Anwalt nur Leistungen für die Eltern beantragt wurden.
» Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Antragsteller die Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begehren.
» Verpflichtung des Jobcenters ( JC ) im Wege der einstweiligen Anordnung für bulgarische, schwangere Antragstellerin Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu erbringen - keine erfolgsversprechende Arbeitsuche - Freizügigkeit naher Angehöriger
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme der Mietkosten, denn der Antragsteller war einem mietvertraglichen Zahlungsanspruch nicht ausgesetzt gewesen - Wirksamkeit eines Mietvertrages - Darlehensvertrag - Leibrentenversprechen - Schenkung
» Keine Bewilligung von Leistungen für die Kinder mittels einstweiliger Verpflichtung, wenn vom Anwalt nur Leistungen für die Eltern beantragt wurden.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema