Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Keine Bewilligung von Leistungen für die Kinder mittels einstweiliger Verpflichtung, wenn vom Anwalt nur Leistungen für die Eltern beantragt wurden.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Keine Bewilligung von Leistungen für die Kinder mittels einstweiliger Verpflichtung, wenn vom Anwalt nur Leistungen für die Eltern beantragt wurden.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.09.2017 - L 21 AS 1441/17 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei einem von einem Rechtsanwalt oder einem anderen qualifizierten Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag ist in der Regel anzunehmen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2015, L 19 AS 1713/15 B ER - unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 05.06.2014, B 10 ÜG 29/13 B).
2. Die Kinder der Antragsteller sind nicht Beteiligte des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen. Der Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung betreffend Leistungen nach dem SGB II ist ausschließlich von den anwaltlich vertretenen Antragstellern gestellt worden. Im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Antragsschrift und dem Charakter der Leistungsansprüche nach dem SGB II als Individualansprüche eines jeden einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (BSG, Urteil vom 23.05.2013, B 4 AS 67/12 R) ist die rechtsanwaltlich verfasste Antragsschrift auch nicht im Wege des Meistbegünstigungsgrundsatzes dahingehend auslegbar, dass neben den Antragstellern auch deren Kinder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hätten. Die Regelung des § 38 Abs. 1 SGB II (Bevollmächtigungsvermutung) erfasst ausschließlich das Verwaltungsverfahren, nicht dagegen das gerichtliche Verfahren (BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R, und Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195493&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2255/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei einem von einem Rechtsanwalt oder einem anderen qualifizierten Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag ist in der Regel anzunehmen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2015, L 19 AS 1713/15 B ER - unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 05.06.2014, B 10 ÜG 29/13 B).
2. Die Kinder der Antragsteller sind nicht Beteiligte des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen. Der Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung betreffend Leistungen nach dem SGB II ist ausschließlich von den anwaltlich vertretenen Antragstellern gestellt worden. Im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Antragsschrift und dem Charakter der Leistungsansprüche nach dem SGB II als Individualansprüche eines jeden einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (BSG, Urteil vom 23.05.2013, B 4 AS 67/12 R) ist die rechtsanwaltlich verfasste Antragsschrift auch nicht im Wege des Meistbegünstigungsgrundsatzes dahingehend auslegbar, dass neben den Antragstellern auch deren Kinder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hätten. Die Regelung des § 38 Abs. 1 SGB II (Bevollmächtigungsvermutung) erfasst ausschließlich das Verwaltungsverfahren, nicht dagegen das gerichtliche Verfahren (BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R, und Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195493&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2255/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine zusätzliche Hilfe für den Besuch des Elterngrabes - Keine Bewilligung von Leistungen der Altenhilfe , wenn die geltend gemachten Bedarfe bereits von den Regelleistungen umfasst sind
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?
» Einstweiliger Rechtsschutz; Streit über die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an griechische Staatsangehörige; Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; Erbringung vorläufiger Leistungen bei
» Beratungshilfe: Keine Vertretungsgebühr, wenn der Widerspruch vom Anwalt nicht begründet wird, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Begrenzung der Dauer von Leistungen der Sozialhilfe bei deren Bewilligung durch einstweiligen Rechtsschutz ( Verpflichtung für lediglich drei Monate) SGB XII
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?
» Einstweiliger Rechtsschutz; Streit über die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an griechische Staatsangehörige; Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; Erbringung vorläufiger Leistungen bei
» Beratungshilfe: Keine Vertretungsgebühr, wenn der Widerspruch vom Anwalt nicht begründet wird, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Begrenzung der Dauer von Leistungen der Sozialhilfe bei deren Bewilligung durch einstweiligen Rechtsschutz ( Verpflichtung für lediglich drei Monate) SGB XII
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema