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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Besuch eines Beruflichen Gymnasiums mit dem Ziel des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG grundsätzlich förderungsfähig. Bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gelangt hier der Leistungsausschluss gemäß § 7 Ab
§ 7 Abs. 5 SGB II zur Anwendung, sofern die aus § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II hervorgehende Rückausnahme dem nicht entgegen steht.
Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2013 (Az.: S 30 AS 337/13 ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
ALG II für Schüler bei BAföG-Ausschluss
http://sozialberatung-kiel.de/tag/sg-kiel-beschluss-vom-10-10-2013-s-30-as-33713-er/
Diese Ausnahmenorm ist heranziehbar, wenn § 2 Abs. 1a BAföG zu einem Ausschluss von der Ausbildungsförderung führt.
Aus dem SGB II geht kein Grundsatz des Inhalts hervor, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kein Arbeitslosengeld II zu gewähren ist, wenn sie aus nachvollziehbaren sozialen Gründen bereits längere Zeit vor der Antragstellung einen eigenen Haushalt begründet haben.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2013 (Az.: S 30 AS 337/13 ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
ALG II für Schüler bei BAföG-Ausschluss
http://sozialberatung-kiel.de/tag/sg-kiel-beschluss-vom-10-10-2013-s-30-as-33713-er/
Diese Ausnahmenorm ist heranziehbar, wenn § 2 Abs. 1a BAföG zu einem Ausschluss von der Ausbildungsförderung führt.
Aus dem SGB II geht kein Grundsatz des Inhalts hervor, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kein Arbeitslosengeld II zu gewähren ist, wenn sie aus nachvollziehbaren sozialen Gründen bereits längere Zeit vor der Antragstellung einen eigenen Haushalt begründet haben.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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» Die von der Justiz einem gesetzlichen Betreuer gemäß § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährte Aufwandsentschädigung stellt bei einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) vom Jobcenter bedarfsmindernd zu berücksichtigendes Einkommen
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» Zur Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten Förderschule in einem anderen Bundesland als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ( hier verneinend ).
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» Zur Übernahme der Kosten für den Besuch einer kostenpflichtigen privaten Förderschule in einem anderen Bundesland als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ( hier verneinend ).
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