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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II hat nach den in § 10 Abs. 1 und 3 SGB II normierten allgemeinen Grundsätzen zumutbar und geeignet zu sein, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Beitrag von Willi Schartema Di 31 Jan 2017 - 9:09

Arbeitsmarkt zu fördern (§ 3 Abs. 1 SGB II).
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2017

(Az.: S 53 AS 17169/16 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel

2. Wenn es einer sowohl selbstständig tätigen als auch geringfügig beschäftigten Antragstellerin, die sich auf diese Situation gut eingerichtet hat, bereits an der Motivation zur Teilnahme an einer Maßnahme zur „Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Betreuung und Anwesenheitspflicht“ fehlt, was der zuständigen Arbeitsvermittlerin auch bekannt ist, und diese Maßnahme keine Ausrichtung darauf hat, derartige Motivationsdefizite zu verringern, dann fehlt es dieser Maßnahme an der Eignung, diese Antragstellerin in Arbeit zu bringen
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2138/
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