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Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1000 EUR zur Anschaffung eines PKW - mündliche Zusage des Jobcenters
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.09.2013 - L 7 AS 176/13 B rechtskräftig
Rechtsgrundlage für die Gewährung des Zuschusses zur Anschaffung des PKW ist § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Eine Ermessensreduzierung auf Null ist nicht ausgeschlossen, denn diese kommt auch dann in Betracht, wenn die Behörde sich durch eine dem Betroffenen in der Sache gegebene mündliche Zusage faktisch gebunden hat (BSG, Urteil vom 06.04.2006 Az. B 7a AL 20/05 R). Im Verfahren wurde über Bewilligung von PKH entschieden, noch nicht in der Sache.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164713&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Rechtsgrundlage für die Gewährung des Zuschusses zur Anschaffung des PKW ist § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Eine Ermessensreduzierung auf Null ist nicht ausgeschlossen, denn diese kommt auch dann in Betracht, wenn die Behörde sich durch eine dem Betroffenen in der Sache gegebene mündliche Zusage faktisch gebunden hat (BSG, Urteil vom 06.04.2006 Az. B 7a AL 20/05 R). Im Verfahren wurde über Bewilligung von PKH entschieden, noch nicht in der Sache.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164713&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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