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Hilfebedürftiger hat keinen Anspruch auf Gewährung von Einstiegsgeld sowie eines Existenzgründungs- Zuschusses nach dem SGB II für eine selbständige Tätigkeit als Energieberater.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12
1.Tatbestandsvoraussetzung für die Bewilligung von Einstiegsgeld sei gem. §§ 16b Abs. 1 S. 1, 16c Abs. 1 SGB II, dass die Prognose einer fachkundigen Stelle erwarten lasse, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig sei und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes dauerhaft überwunden oder verringert werde. Eine solche positive Erfolgsprognose liege hier nicht vor.
2. Ein Anspruch auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses in Höhe von 5.000 Euro, der allenfalls nach § 16c Abs. 2 S. 1 (i. V. m. S. 2) SGB II in Betracht komme, bestehe nicht. Die negative Erfolgsprognose steht der Gewährung von Leistungen nach § 16c Abs. 2 S. 2 SGB II entgegen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164711&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu - BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R
Prognostisch wahrscheinlich kann Hilfebedürftigkeit überwunden werden, wenn die beabsichtigte zu fördernde Tätigkeit anhand einer Plausibilitätsprüfung und einer Prüfung des schlüssigen Konzepts eine konkrete und realistische Möglichkeit auf wirtschaftlichen Erfolg von einiger Dauer bietet.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
1.Tatbestandsvoraussetzung für die Bewilligung von Einstiegsgeld sei gem. §§ 16b Abs. 1 S. 1, 16c Abs. 1 SGB II, dass die Prognose einer fachkundigen Stelle erwarten lasse, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig sei und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes dauerhaft überwunden oder verringert werde. Eine solche positive Erfolgsprognose liege hier nicht vor.
2. Ein Anspruch auf Gewährung eines Existenzgründungszuschusses in Höhe von 5.000 Euro, der allenfalls nach § 16c Abs. 2 S. 1 (i. V. m. S. 2) SGB II in Betracht komme, bestehe nicht. Die negative Erfolgsprognose steht der Gewährung von Leistungen nach § 16c Abs. 2 S. 2 SGB II entgegen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164711&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu - BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R
Prognostisch wahrscheinlich kann Hilfebedürftigkeit überwunden werden, wenn die beabsichtigte zu fördernde Tätigkeit anhand einer Plausibilitätsprüfung und einer Prüfung des schlüssigen Konzepts eine konkrete und realistische Möglichkeit auf wirtschaftlichen Erfolg von einiger Dauer bietet.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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