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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 SO 5698/10 in Juris) fest, dass auch bei fortgeschrittener Kieferatrophie weder ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf die Gewährung eines Zuschusses noch eines
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Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 SO 5698/10 in Juris) fest, dass auch bei fortgeschrittener Kieferatrophie weder ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf die Gewährung eines Zuschusses noch eines
Darlehens zum Zwecke einer Finanzierung implantatgestützten Zahnersatzes gem. § 73 SGB XII besteht. Vielmehr ist der Sozialhilfeempfänger wie alle gesetzlich Krankenversicherten in diesem Fall auf die Versorgung mit einem "normalen" Zahnersatz/-Prothese zu verweisen.
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.5.2014, L 2 SO 1625/13
Leitsätze (Juris)
Nichts anderes ergibt sich auch aus § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII, da es sich hier nicht um einen laufenden, sondern gerade um einen einmaligen Bedarf handelt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170248&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.5.2014, L 2 SO 1431/14 -
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/
Willi S
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.5.2014, L 2 SO 1625/13
Leitsätze (Juris)
Nichts anderes ergibt sich auch aus § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII, da es sich hier nicht um einen laufenden, sondern gerade um einen einmaligen Bedarf handelt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170248&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.5.2014, L 2 SO 1431/14 -
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1685/
Willi S
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