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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Gewährung eines Zuschusses für eine Gemeinschaftsreise; Eingliederungshilfe SGB XII

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Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Gewährung eines Zuschusses für eine Gemeinschaftsreise; Eingliederungshilfe   SGB XII  Empty Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; Gewährung eines Zuschusses für eine Gemeinschaftsreise; Eingliederungshilfe SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo 26 März 2018 - 20:27

Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urt. v. 17.02.2017 - S 10 SO 41/13 - rechtskräftig

Orientierungssatz ( Redakteur )

Die Kläger haben Anspruch auf höhere Leistungen der Eingliederung für die Durchführung einer Gemeinschaftsreise nach Heringsdorf.

Hinweis Gericht:

Die Eingliederungsleistungen als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX umfassen insbesondere auch die Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Zu diesen Hilfen gehören nach § 58 Nr. 2 SGB IX auch die Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Dazu gehören auch Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen, § 58 Nr. 1 SGB IX, mithin Ferienfahrten (vgl. Landessozialgericht – LSG – Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.7.2016 – L 15 SO 73/16 B PKH; Thüringer LSG, Urteil vom 23.5.2012 – L 8 SO 640/09).

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197876&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2330/
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