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Die Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts von Großeltern mit ihren Enkelkindern begründen keinen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13 - Die Berufung wird zugelassen.
2. Zwischen Großeltern und Enkelkindern besteht keine Bedarfsgemeinschaft.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
2. Zwischen Großeltern und Enkelkindern besteht keine Bedarfsgemeinschaft.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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Willi S
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