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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Kosten für eine Notbevorratung im Katastrophenfall stellt jedenfalls bei einem erwerbstätigen und über einen Freibetrag von ca. 200 € monatlich verfügenden Leistungsberechtigten keinen unabweisbaren Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II oder
oder § 24 Abs. 1 SGB II dar.
Sozialgericht Konstanz, Urt. v. 31.05.2017 - S 11 AS 808/17
Leitsatz
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22376
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2204/
Willi S
Sozialgericht Konstanz, Urt. v. 31.05.2017 - S 11 AS 808/17
Leitsatz
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=22376
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2204/
Willi S
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