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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Okt 2013 - 13:20

hätte vermieden werden können – Keine Absetzung des Erwerbstätigenfreibetrages beim Krankengeld.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13 B PKH

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. zur Absetzung des Erwerbstätigenfreibetrages beim Krankengeld: BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 180/10 R.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146608


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

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