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Jobcenter muss Belehrung nachweisen - Grundsicherungsträger - müssen durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw. durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen nachkommen
Gießen,
den 12.02.2013
Das Sozialgericht Gießen hat jetzt einen Bescheid des
Jobcenters Wetterau aufgehoben, mit dem einem Mann aus Nidda Hartz-IV
Leistungen für drei Monate um 30% gekürzt wurden. Er erhielt so insgesamt
290,70 € weniger.
Der Kläger war vom Jobcenter aufgefordert worden, sich
bei einer Firma zu bewerben. Die Firma teilte dann der Behörde mit, eine
Bewerbung sei nicht erfolgt.
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall zwar
grundsätzlich eine Kürzung der Regelleistung für drei Monate vor, allerdings
muss der Hilfeempfänger bereits in der Aufforderung über diese Rechtsfolge
belehrt werden.
Eine solche Belehrung konnte das Jobcenter aber nicht
nachweisen, da es aus EDV-technischen Gründen nicht mehr in der Lage war, den
Vermittlungsvorschlag zu rekonstruieren. Die Behörde bezog sich insoweit auf
ein Muster.
Auch der Kläger konnte auf Nachfrage des Gerichts das
Original der Belehrung nicht mehr vorlegen.
Das Sozialgericht Gießen hob daraufhin die Kürzung
auf.
Die Festsetzung von Sanktionen setze nach dem Gesetz
voraus, dass ein Hilfebedürftiger über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden sei.
Soweit das Gericht durch die Behörde nicht in die Lage
versetzt werde, die Ordnungsgemäßheit der Rechtsfolgenbelehrung zu prüfen, gehe
dies zu Lasten der insoweit beweispflichtigen Behörde.
Ihr obliege es, durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw.
durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen
nachzukommen.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14. Januar 2013, Az.:
S 29 AS 676/11, das Urteil ist rechtskräftig und wird unter www.lareda.hessenrecht.de ins Internet
eingestellt
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Giessen_S-29-AS-67611_Hartz-IV-Vermittlungsvorschlag-muss-Rechtsfolgenbelehrung-enthalten.n15222.htm
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/jobcenter-muss-belehrung-nachweisen.html
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Willi S
den 12.02.2013
Das Sozialgericht Gießen hat jetzt einen Bescheid des
Jobcenters Wetterau aufgehoben, mit dem einem Mann aus Nidda Hartz-IV
Leistungen für drei Monate um 30% gekürzt wurden. Er erhielt so insgesamt
290,70 € weniger.
Der Kläger war vom Jobcenter aufgefordert worden, sich
bei einer Firma zu bewerben. Die Firma teilte dann der Behörde mit, eine
Bewerbung sei nicht erfolgt.
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall zwar
grundsätzlich eine Kürzung der Regelleistung für drei Monate vor, allerdings
muss der Hilfeempfänger bereits in der Aufforderung über diese Rechtsfolge
belehrt werden.
Eine solche Belehrung konnte das Jobcenter aber nicht
nachweisen, da es aus EDV-technischen Gründen nicht mehr in der Lage war, den
Vermittlungsvorschlag zu rekonstruieren. Die Behörde bezog sich insoweit auf
ein Muster.
Auch der Kläger konnte auf Nachfrage des Gerichts das
Original der Belehrung nicht mehr vorlegen.
Das Sozialgericht Gießen hob daraufhin die Kürzung
auf.
Die Festsetzung von Sanktionen setze nach dem Gesetz
voraus, dass ein Hilfebedürftiger über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden sei.
Soweit das Gericht durch die Behörde nicht in die Lage
versetzt werde, die Ordnungsgemäßheit der Rechtsfolgenbelehrung zu prüfen, gehe
dies zu Lasten der insoweit beweispflichtigen Behörde.
Ihr obliege es, durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw.
durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen
nachzukommen.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14. Januar 2013, Az.:
S 29 AS 676/11, das Urteil ist rechtskräftig und wird unter www.lareda.hessenrecht.de ins Internet
eingestellt
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Giessen_S-29-AS-67611_Hartz-IV-Vermittlungsvorschlag-muss-Rechtsfolgenbelehrung-enthalten.n15222.htm
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/jobcenter-muss-belehrung-nachweisen.html
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
Willi S
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