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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Ein Arbeitsverhältnis mit "20 Stunden monatlich im Bereich der Reinigung" bei fehlenden geeigneten Nachweisen dafür, dass die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt und Arbeitseinkommen erzielt wird, begründet nicht die erforderliche Arbeitnehmereigenschaft.

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Beitrag von Willi Schartema Mi 15 Aug 2018 - 5:17

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 15 AS 215/17 B ER
Leitsatz ( Juris )
2. Eine Anwendung von § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG verbietet sich jedenfalls dann, wenn die Familiengründung bereits abgeschlossen ist und die Regelungen der §§ 27 ff. AufenthG unmittelbar eingreifen.

3. Einer EU-Bürgerin steht ein Aufenthaltsrecht zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit auch in ergänzender Anwendung für sie günstigerer Vorschriften des AufenthG nicht zu, weil ein Anspruch auf Familiennachzug zum Lebenspartner nach § 29 AufenthG nicht besteht und ein Nachzug zu den minderjährigen Kindern nach § 36 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 27 Abs. 3 S. 1 AufenthG bei Inanspruchnahme unterhaltssichernder öffentlicher Leistungen wegen Fehlens der Grundvoraussetzunge nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG (Sicherung des Lebensunterhaltes) ausscheidet.

4. Der Entscheidung des BSG (B 4 AS 54/12 R) kann nicht entnommen werden, dass das Zusammenleben unverheirateter ausländischer Partner mit ihren gemeinsamen Kindern ohne Rücksicht auf die Sicherung des Unterhaltes zu einem durch Art. 6 GG verbürgten Aufenthaltsrecht führt.


Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=JURE180011884#focuspoint
Quelle:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2394/
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