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ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kündigung während der Probezeit führt nicht zu einem Ersatzanspruch nach § 34 SGB II, wenn das Verhalten des Leistungsempfängers nicht als sozialwidrig anzusehen sei.
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Kündigung während der Probezeit führt nicht zu einem Ersatzanspruch nach § 34 SGB II, wenn das Verhalten des Leistungsempfängers nicht als sozialwidrig anzusehen sei.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.09.2013 - L 12 AS 283/13
Auch bestünden Zweifel daran, dass der Hilfebedürftige, unter Berücksichtigung seiner Urteils- und Kritikfähigkeit und seines Einsichtsvermögens, hätte erkennen können und müssen, dass sein Verhalten zur Kündigung führe.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164659&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2013 - L 19 AS 1303/12 rechtskräftig
Eine (leichtfertige) Aufgabe eines Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund und die durch die Verhängung einer Sperrzeit nach § 144 SGB III verursachte Hilfebedürftigkeit kann als sozialwidrig i.S.d. § 34 SGB II gewertet werden.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Auch bestünden Zweifel daran, dass der Hilfebedürftige, unter Berücksichtigung seiner Urteils- und Kritikfähigkeit und seines Einsichtsvermögens, hätte erkennen können und müssen, dass sein Verhalten zur Kündigung führe.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164659&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.2013 - L 19 AS 1303/12 rechtskräftig
Eine (leichtfertige) Aufgabe eines Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund und die durch die Verhängung einer Sperrzeit nach § 144 SGB III verursachte Hilfebedürftigkeit kann als sozialwidrig i.S.d. § 34 SGB II gewertet werden.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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