Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Eine gelegentliche Nutzung der Wohnung schließt Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II nicht aus. Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2019 - S 35 AS 859/17
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Eine gelegentliche Nutzung der Wohnung schließt Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II nicht aus. Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2019 - S 35 AS 859/17
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Die Kosten werden nicht etwa dadurch unangemessen, dass die Klägerin die Wohnung nur unregelmäßig und in einem Umfang nutzt, der erheblich unter dem üblichen Nut-zungsumfang einer Wohnung liegt.
2. § 22 SGB II unterstellt grundsätzlich immer die Notwen-digkeit einer (eigenen) Wohnung, so dass die Aufwendungen für eine Unterkunft auch nicht dadurch "unangemessen" im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden, dass die Anmietung einer Wohnung als nicht "unbe-dingt notwendig" erscheint, weil die Klägerin ebenso gut im Hause ihres geschiedenen Ehemanns (mit-)wohnen könnte.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205418&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2488/
Willi S
1. Die Kosten werden nicht etwa dadurch unangemessen, dass die Klägerin die Wohnung nur unregelmäßig und in einem Umfang nutzt, der erheblich unter dem üblichen Nut-zungsumfang einer Wohnung liegt.
2. § 22 SGB II unterstellt grundsätzlich immer die Notwen-digkeit einer (eigenen) Wohnung, so dass die Aufwendungen für eine Unterkunft auch nicht dadurch "unangemessen" im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden, dass die Anmietung einer Wohnung als nicht "unbe-dingt notwendig" erscheint, weil die Klägerin ebenso gut im Hause ihres geschiedenen Ehemanns (mit-)wohnen könnte.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205418&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2488/
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für eine nicht mehr bewohnte Wohnung - Leistungsbezug sowohl im Entstehungszeitraum als auch im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung - es lag weder eine
» Unterkunft Kosten der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2019 - S 29 AS 4963/16, S 29 AS 1734/16, S 29 AS 4623/16 u. S 29 AS 4648/17
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichem Umzug - Deckelung der Leistungen auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur bei Bestehen
» BSG: Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. Im Gegensatz zu den Regelleistungen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
» Unterkunft Kosten der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2019 - S 29 AS 4963/16, S 29 AS 1734/16, S 29 AS 4623/16 u. S 29 AS 4648/17
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach einem nicht erforderlichem Umzug - Deckelung der Leistungen auf die bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen nur bei Bestehen
» BSG: Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. Im Gegensatz zu den Regelleistungen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht pauschaliert. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema