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Eingliederungshilfe - Hilfsmittel - Aktivrollstuhl - Elektrorollstuhl - Beihilfe - Private Krankenversicherung - Doppelversorgung - „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ - „Medizinische Rehabilitation“ - Mehrfachausstattung Geldleistungsanspruch SGB XII
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
Orientierungssatz ( Redakteur )
Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe für die Anschaffung eines Elektrorollstuhls und für die Anschaffung eines Aktivrollstuhls.
Leitsatz ( Juris )
1. Der Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen für die Restkosten für einen Rollstuhl, für den teilweise die Beihilfe und die Private Krankenversicherung geleistet haben, ist von vornherein auf eine Geldleistung gerichtet, so dass § 15 SGB IX nicht zur Anwendung kommt.
2. Für ein behindertes Schulkind kann sowohl ein Aktivrollstuhl als auch ein Elektrorollstuhl notwendig sein; dabei handelt es sich nicht um eine Doppelversorgung oder Mehrfachausstattung, weil beide verschiedene Funktionen haben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205126&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2484/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe für die Anschaffung eines Elektrorollstuhls und für die Anschaffung eines Aktivrollstuhls.
Leitsatz ( Juris )
1. Der Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen für die Restkosten für einen Rollstuhl, für den teilweise die Beihilfe und die Private Krankenversicherung geleistet haben, ist von vornherein auf eine Geldleistung gerichtet, so dass § 15 SGB IX nicht zur Anwendung kommt.
2. Für ein behindertes Schulkind kann sowohl ein Aktivrollstuhl als auch ein Elektrorollstuhl notwendig sein; dabei handelt es sich nicht um eine Doppelversorgung oder Mehrfachausstattung, weil beide verschiedene Funktionen haben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205126&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2484/
Willi S
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