Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und

Nach unten

Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und  Empty Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Berücksichtigung von Zeiten von Übergangsgeldbezug - medizinische Rehabilitation - Bemessungszeitraum - Bundesfreiwilligendienst - versicherungspflichtige Beschäftigung - Taschengeld und

Beitrag von Willi Schartema Di 5 Dez 2017 - 12:18

 Geldersatzleistung - Unmittelbarkeit gem § 344 SGB 3 - Leistungsentgelt - pauschalierter Lohnsteuerabzug - Steuerfreiheit     SGB III



LSG Saarbrücken Urteil vom 7.11.2017, L 6 AL 8/15

[b]Leitsatz ( Juris )

1. Zeiten, in denen Übergangsgeld anlässlich einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gezahlt worden ist, werden bei der Feststellung der Rahmenfrist nach § 143 SGB III berücksichtigt. Seit dem 01.01.2005 umfasst der Bemessungszeitraum nur noch Zeiten von versicherungspflichtigen Beschäftigungen und nicht mehr sonstige Versicherungspflichtverhältnisse.
[/b]
2. Bei einer Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung iSd § 150 Abs 1 Satz 1 SGB III und die im Rahmen dieses Dienstes gewährten Leistungen (Taschengeld ua) sind als Arbeitsentgelt iSd § 152 Abs 1 Satz 1 SGB III anzusehen. Eine Bemessung des Alg nach § 344 Abs 2 SGB III scheidet (jedenfalls) aus, wenn zwischen dem letzten Versicherungspflichtverhältnis und der Aufnahme der Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt. Ein Abzug für Lohnsteuer gem § 153 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB III ist auch dann vorzunehmen, wenn für das der Bemessung des Alg zugrunde liegende Arbeitsentgelt keine Lohnsteuer abzuführen war (etwa wegen einer in § 3 EStG angeordneten Steuerfreiheit oder wegen Unterschreitung des steuerlichen Existenzminimums).
Quelle: http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&sid=3cb54c50c18cf7b2b6c1a29d3f36b39d&nr=5780&pos=0&anz=207
 Quelle:          http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2278/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Eingliederungshilfe - Hilfsmittel - Aktivrollstuhl - Elektrorollstuhl - Beihilfe - Private Krankenversicherung - Doppelversorgung - „Hilfe zur angemessenen Schulbildung“ - „Medizinische Rehabilitation“ - Mehrfachausstattung Geldleistungsanspruch SGB XII
» Zur entschädigungsrechtlichen Behandlungen von Zeiten, in denen in Parallelverfahren geführte bzw. zumindest erwartete medizinische Ermittlungen abgewartet werden.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Zusammentreffen von Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst mit (anderem) Erwerbseinkommen ( hier selbständiges ) -Taschengeld nach § 2 Nr. 4 BFDG - keine zweckbestimmte
» Kein Anspruch auf Kostenübernahme nachdem SGB XII für heilpädagogisches Reiten, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation handelt.
» Mangels Erfüllung der Anwartschaftszeit in der maßgeblichen Rahmenfrist hatte der Kläger keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 31.07.2018 - L 13 AL 2433/17 SGB III

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten