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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Integrationshilfe für den Besuch des Konfirmandenunterricht ist grundsätzlich keine privilegierte Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

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Beitrag von Willi Schartema Di 21 Jun 2016 - 6:57

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2016 - L 8 SO 52/14



Leitsatz ( Juris )
1. Die grundsätzliche Abhängigkeit des Eingliederungshilfeanspruchs von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist verfassungsrechtlich zulässig und insbesondere mit dem Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG vereinbar. Die UN BRK steht der grundsätzlichen Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen ebenfalls nicht entgegen. Die sich aus der UN BRK ergebenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel (Art. 4 Abs. 2 UN BRK), so dass Leistungseinschränkungen nicht von vornherein unzulässig sind.

2. Eine für den Besuch des Konfirmandenunterrichts erforderliche Integrationshilfe stellt jedenfalls dann keine nach § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII privilegierte Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung dar, wenn der Konfirmandenunterricht nicht in einem schulischen Rahmen durchgeführt und nicht Bestandteil der Schulbildung ist. Es ist unbeachtlich. ob der Konfirmandenunterricht seinem Inhalt und seinen Rahmenbedingungen nach dem Schulunterricht angenähert ist.


3. Art. 24 UN BRK, der die Bildung von Menschen mit Behinderungen betrifft, begründet keinen Leistungsanspruch. Er hebt den Schulbesuch aus der Vielzahl der grundsätzlich erfassten Bildungsmöglichkeiten hervor. Die Unterscheidung von schulischen und anderen Bildungsmöglichkeiten ist auch in Art. 24 UN BRK angelegt und entspricht der Privilegierung der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE160009607&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2027/


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