Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere

Nach unten

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere Empty Tacheles Rechtsprechungsticker KW 10/2019 LSG Urteile Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen Und andere

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 März 2019 - 21:37

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.01.2019 - L 10 AS 63/16
Leitsatz ( Juris )
Die in § 9 Abs. 1 SGB II definierte Hilfebedürftigkeit ist zeitlich mit Blick auf die Dauer des Bewilligungszeitraumes zu prüfen, mit der Folge, dass im Rahmen der Vermögensprüfung nach § 12 Abs. 1 SGB II festzustellen ist, dass das Vermögen während des laufenden Bewilligungszeitraumes verwertbar ist. Ist dies objektiv nicht der Fall, kommt es nicht darauf an, ob der Hilfebedürftige Verwertungsbemühungen unternommen hat. Vielmehr sind Leistungen nach dem SGB II in Form eines Zuschusses zu gewähren.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=2300E1A8828F4239A11ECBA4DB78B608.jp22?showdoccase=1&doc.id=JURE190002617&st=ent
 
2. 2 Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.01.2019 - L 11 SF 16/17 EK AS
Leitsatz ( Juris )
Der Statthaftigkeit einer Klage nach § 198 GVG steht nicht entgegen, dass diese nicht auf eine Entschädigung in Geld, sondern von vornherein nur auf die Feststellsung einer Überlänge des Ausgangsverfahrens beschränkt ist.
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=CB8D620B9B62D165ED71E6F19766B323.jp20?showdoccase=1&doc.id=JURE190002602&st=ent
 
2. 3 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 15.02.2018 - L 3 AS 4874/16

Leitsatz ( Juris )

1. Eine Schätzung in Bezug auf die Höhe einer Forderung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 287 Abs. 1 ZPO ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren statthaft. Fehlt es allerdings an einer gesicherten Schätzungsgrundlage hat eine Schätzung zu unterbleiben. In diesem Fall stellt sich die Frage der Beweislast.

2. Im Rahmen des § 45 SGB X geht die Unaufklärbarkeit der für die Hilfebedürftigkeit zu ermittelnden Einkommenssituation ausnahmsweise entgegen den allgemeinen Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Leistungsbeziehers, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungssphäre wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhaltes durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (Umkehr der Beweislast).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205002&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
2. 4 Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 17.09.2018 - L 6 AS 111/16

Leitsatz ( Juris )

1. Ob ein Bescheid neben einer Erstattungsentscheidung auch eine Entscheidung über die endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs enthält, ist durch Auslegung zu ermitteln.

2. Eine bis dahin unterbliebene Entscheidung über die endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs kann im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden.

3. Der Leistungsausschluss für Studierende nach § 7 Abs. 5 SGB II setzt mit Semesterbeginn ein. Er wirkt zurück, wenn die Immatrikulation tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

4. Ist ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen, nimmt er an der bedarfsanteiligen Einkommensverteilung nach § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II nicht teil.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205139&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
2. 5 LSG NRW, Urt. v. 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

Essen. Das LSG hat am 14.02.2019 beschlossen, ein Verfahren, in dem es um SGB II-Leistungen für Unionsbürger geht, dem EuGH vorzulegen (Az. L 19 AS 1104/18).

Das beklagte Jobcenter Krefeld verweigerte dem polnischen Kläger diese Leistungen. Da er sich lediglich zum Zwecke der Arbeitsuche in Deutschland aufhalte bzw. nur über ein von demjenigen seiner Kinder zu Ausbildungszwecken abgeleitetes Aufenthaltsrecht verfüge, sei er nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Demgegenüber ging bereits das Sozialgericht Düsseldorf davon aus, dass dieser Leistungsausschluss gegen europäisches Recht verstoße und verurteilte den Beklagten zur Erbringung der begehrten Leistungen.

Das LSG hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Der Kläger habe ein aus den Aufenthaltsrechten seiner Kinder i.S.v. Art. 10 VO (EU) 492/2011 - FreizügigkeitsVO - abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Er sei vor und während ihres regelmäßigen Schulbesuchs als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen und habe die elterliche Sorge für diese tatsächlich wahrgenommen. Bei dieser Konstellation werde durch den Leistungsausschluss im deutschen Recht der europarechtliche Grundsatz verletzt, wonach EU-Mitgliedstaaten Unionsbürger grundsätzlich gleich, d.h. wie Inländer, zu behandeln haben. Inwieweit davon Ausnahmen zulässig seien, sei in der nationalen Rechtsprechung umstritten. Nach Überzeugung des LSG lasse das Europarecht in diesem Fall eine Ausnahme von dem Diskriminierungsverbot nicht zu.

Der EuGH soll vor diesem Hintergrund nun im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens klären, ob der Leistungsausschluss von Unionsbürgern, die über ein Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 verfügen, im deutschen Recht gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt und damit wegen des Anwendungsvorrangs europäischer Vorschriften keine Wirkung entfaltet.
Quelle und Volltext: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/22_02_2019_/index.php und https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Fiktiveinstufung nach § 152 SGB III: Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld
Das LSG Essen hat entschieden, dass sich die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit in erster Linie auf ungelernte Tätigkeiten richten, wenn zwischen der Aufgabe der Tätigkeit im Ausbildungsberuf und der Arbeitslosigkeit neun Jahre liegen.
LSG NRW, Urt. v. 17.01.2019 - L 9 AL 50/18
weiter auf Juris: https://www.juris.de/jportal/portal/t/lof/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190300509&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
weiter zum Volltext: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG nordrhein-westfalen&datum=17.01.2019&Aktenzeichen=L 9 AL 50%2F18]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=17.01.2019&Aktenzeichen=L%209%20AL%2050%2F18[/url]
 
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2481/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten