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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Der Regelung des § 2 AsylbLG und damit dem - die Beeinflussung der Aufenthaltsdauer dienenden - Rechtsmissbrauch liegt der Gedanke zugrunde, dass niemand sich auf eine Rechtsposition berufen darf, die er selbst treuwidrig herbeigeführt hat.
Die Gesetzesbegründung führt dazu beispielhaft die Vernichtung des Passes und Angabe einer falschen Identität (BT-Drucksache 15/420, S.121) als typische Fallgestaltungen eines Rechtsmissbrauchs an.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,Urt. v.06.09.2018 - L 8 AY 5/14 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Ein aus Art 6 Abs 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder besteht nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203690&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2450/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,Urt. v.06.09.2018 - L 8 AY 5/14 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Ein aus Art 6 Abs 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder besteht nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203690&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2450/
Willi S
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