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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Beschränkung der Minderjährigenhaftung - Anwendbarkeit des § 1629a BGB bei Rückforderung von
Grundsicherungsleistungen BSG, Urt. v. 28.11.2018- B 4 AS 43/17 R
Eintritt der Volljährigkeit während des Klageverfahrens - maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage - Nichtberücksichtigung unpfändbarer Sachen bei der Ermittlung des zum Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB findet im SGB II entsprechende Anwendung. Sie ist bereits im Erkenntnisverfahren über eine Anfechtungsklage gegen einen Erstattungsbescheid zu berücksichtigen:
2. Dies gilt auch, wenn die Volljährigkeit erst nach Erlass des Widerspruchsbescheids, während des laufenden Klageverfahrens eintritt.
3. Die von der Klägerin in ihrer Vermögensauskunft angegebenen Vermögensgegenstände (ein 2 Jahre altes Handy, gebrauchte Bücher und CDs) sind geschützt (vgl § 811 Abs 1 ZPO).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_11_28_B_14_AS_34_17_R.html
Hinweis: Eingeschränkte Minderjährigenhaftung bei Erhalt zu hoher Hartz-IV-Leistungen
weiter: https://www.juraforum.de/recht-gesetz/eingeschraenkte-minderjaehrigenhaftung-bei-erhalt-zu-hoher-hartz-iv-leistungen-640929
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2442/
Willi S
Eintritt der Volljährigkeit während des Klageverfahrens - maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage - Nichtberücksichtigung unpfändbarer Sachen bei der Ermittlung des zum Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Die Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB findet im SGB II entsprechende Anwendung. Sie ist bereits im Erkenntnisverfahren über eine Anfechtungsklage gegen einen Erstattungsbescheid zu berücksichtigen:
2. Dies gilt auch, wenn die Volljährigkeit erst nach Erlass des Widerspruchsbescheids, während des laufenden Klageverfahrens eintritt.
3. Die von der Klägerin in ihrer Vermögensauskunft angegebenen Vermögensgegenstände (ein 2 Jahre altes Handy, gebrauchte Bücher und CDs) sind geschützt (vgl § 811 Abs 1 ZPO).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_11_28_B_14_AS_34_17_R.html
Hinweis: Eingeschränkte Minderjährigenhaftung bei Erhalt zu hoher Hartz-IV-Leistungen
weiter: https://www.juraforum.de/recht-gesetz/eingeschraenkte-minderjaehrigenhaftung-bei-erhalt-zu-hoher-hartz-iv-leistungen-640929
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2442/
Willi S
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