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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 20 Jun 2017 - 6:45

SG Gießen, Urt. v. 09.05.2017 - S 18 SO 14/15

Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Leitsatz ( Gericht )

Ein Anspruch des Leistungsträger gegen eine Hilfebedürftige ist dann verwirkt, wenn neben einem gewissen Zeitablauf und der Untätigkeit des Trägers noch besondere Umstände hinzutreten, die den Schluss rechtfertigen, dass die spätere Geltendmachung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193093&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2209/
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