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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zum Umfang des Erstattungsanspruchs eines Jobcenters gegen einen Rentenversicherungsträger bei einer Rentennachzahlung. SGB III Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.10.2018 - L 6 R 453/15
Leitsatz
Für einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X ist (insoweit) kein Raum, soweit ein Träger seine Leistungen auch bei (rechtzeitiger) Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen (vgl. § 104 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB X).
§ 34a SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006, BGBl. I 1706) entbindet vom Erfordernis der Personenidentität und erweitert damit die zu erstattenden Leistungen.
Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/izu/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE180017222&documentnumber=1&numberofresults=2197&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2436/
Willi S
Für einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X ist (insoweit) kein Raum, soweit ein Träger seine Leistungen auch bei (rechtzeitiger) Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen (vgl. § 104 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB X).
§ 34a SGB II (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006, BGBl. I 1706) entbindet vom Erfordernis der Personenidentität und erweitert damit die zu erstattenden Leistungen.
Quelle: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/izu/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE180017222&documentnumber=1&numberofresults=2197&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint
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Willi S
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