Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kann ein Leistungsberechtigter, der mit seiner Ehefrau in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, den Regelbedarf für Alleinstehende gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II beanspruchen und bei der Verteilung der Unterkunftskosten eine Ausnahme von der Anwendung des
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Kann ein Leistungsberechtigter, der mit seiner Ehefrau in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, den Regelbedarf für Alleinstehende gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II beanspruchen und bei der Verteilung der Unterkunftskosten eine Ausnahme von der Anwendung des
Kopfteilprinzips verlangen, wenn die Ehefrau wegen ihres eingeschränkten Aufenthaltstitels (Erlöschen bei Bezug öffentlicher Leistungen) einen ihr grundsätzlich zustehenden Leistungsanspruch nach dem SGB II nicht realisiert?
BSG, Urteil v. 14.06.2018 - B 4 AS 23/17 R
Orientierungssatz ( Redakteur )
Gründe, vom Kopfteilprinzip abzuweichen (vgl näher BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 17/17 R), sind nicht zu erkennen. Denn der damaligen Ehefrau wurde nur deswegen kein Kopfteil vom Beklagten gezahlt, weil sie keinen Antrag gestellt hatte. Dies ist mit der Minderung oder dem Entfallen des Leistungsanspruchs wegen einer sog Sanktion nicht vergleichbar.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203260&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2434/
Willi S
BSG, Urteil v. 14.06.2018 - B 4 AS 23/17 R
Orientierungssatz ( Redakteur )
Gründe, vom Kopfteilprinzip abzuweichen (vgl näher BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 17/17 R), sind nicht zu erkennen. Denn der damaligen Ehefrau wurde nur deswegen kein Kopfteil vom Beklagten gezahlt, weil sie keinen Antrag gestellt hatte. Dies ist mit der Minderung oder dem Entfallen des Leistungsanspruchs wegen einer sog Sanktion nicht vergleichbar.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203260&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2434/
Willi S
Ähnliche Themen
» Kann ein Leistungsberechtigter, der mit seiner Ehefrau in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt, den Regelbedarf für Alleinstehende gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II beanspruchen und bei der Verteilung der Unterkunftskosten eine Ausnahme von der Anwendung des
» Auf Unionsbürger mit einem vermutet legalen Aufenthalt ohne materielles Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche findet der Leistungsausschluss des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung (Anschluss an:
» Die vom Jobcenter vorgenommenen Einbehalte vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) zum Zwecke der Tilgung eines gemäß § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II gewährten Kautionsdarlehens
» Einkommen (Taschengeld) aus dem Bundesfreiwilligendienst ist zu berücksichtigendes Einkommen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II
» Der aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII hervorgehende Anspruchsausschluss für Auszubildende findet bei gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anspruchsberechtigten Personen entsprechende Anwendung.
» Auf Unionsbürger mit einem vermutet legalen Aufenthalt ohne materielles Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche findet der Leistungsausschluss des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II keine Anwendung (Anschluss an:
» Die vom Jobcenter vorgenommenen Einbehalte vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) zum Zwecke der Tilgung eines gemäß § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II gewährten Kautionsdarlehens
» Einkommen (Taschengeld) aus dem Bundesfreiwilligendienst ist zu berücksichtigendes Einkommen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II
» Der aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII hervorgehende Anspruchsausschluss für Auszubildende findet bei gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG anspruchsberechtigten Personen entsprechende Anwendung.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema