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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Nov 2018 - 9:01

Das BSG hat am 25. Oktober (B 7 AY/1/18 R) entschieden, dass Grundleistungsbeziehende nach § 3 AsylbLG keinen pauschalen Mehrbedarf für Alleinerziehende über § 6 (entsprechend § 30 Abs. 3 SGB XII) beanspruchen können. Vielmehr müsse ein tatsächlicher Mehraufwand stets konkret-individuell nachgewiesen und geltend gemacht werden. Diese Entscheidung ist nicht recht nachvollziehbar und völlig lebensfremd. Sie führt nämlich entweder zu einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung oder zu einer Aufblähung des Antrags- und Verwaltungsaufwands für die Betroffenen wie auch für die Behörden. 

Kurze Kommentierung von Claudius Voigt dazu, in seiner Info Mail vom 30.Okt.: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_30.10.2018.pdf 
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2431/
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