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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenrückzahlung - Übernahme nur angemessener Heizkosten im Abrechnungszeitraum - Ansparung eines Teils der Heizkostenvorauszahlung aus der Regelleistung - Minderung der Leistungen für
Unterkunft und Heizung
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07.09.2018 - L 4 AS 312/18 NZB - rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Erst mit der Änderung des § 22 Abs. 3 SGB II zum 1. August 2016 bleiben neben den Rückzahlungen, die sich auf Kosten für Haushaltsenergie beziehen auch jene außer Betracht, die sich auf nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen. Die Neuregelung beansprucht keine Vorwirkung (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 22/17 R; im Ergebnis ebenso Senatsurteil vom 1. Dezember 2016 - L 4 AS 610/15).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202565&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07.09.2018 - L 4 AS 312/18 NZB - rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Erst mit der Änderung des § 22 Abs. 3 SGB II zum 1. August 2016 bleiben neben den Rückzahlungen, die sich auf Kosten für Haushaltsenergie beziehen auch jene außer Betracht, die sich auf nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen. Die Neuregelung beansprucht keine Vorwirkung (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 22/17 R; im Ergebnis ebenso Senatsurteil vom 1. Dezember 2016 - L 4 AS 610/15).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202565&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430/
Willi S
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