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Kein Flüchtlingschutz für Asylbewerber aus Libyen Sächsisches Oberverwaltungsgericht v. 25.10.2018 - Az.: 5 A 51/16.A, 5 A 1150/17.A
Das OVG Bautzen hat entschieden, dass Asylbewerber aus Libyen keinen Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Flüchtlingschutzes habeen.
In zwei Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge von zwei Asylbewerbern aus Libyen (Kläger) abgelehnt. Den Klägern wurde vom BAMF auch die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt. Weiter wurde vom BAMF festgestellt, dass bei ihnen keine Abschiebungsverbote vorliegen. Sie wurden zur Ausreise aufgefordert und ihnen wurde die Abschiebung nach Libyen angedroht.
Die dagegen von den Klägern zu den VG Leipzig und VG Dresden erhobenen Klagen hatten keinen Erfolg.
Das OVG Bautzen hat die Berufungen der Kläger gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte zurückgewiesen.
weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/m58/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181003197&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2430
Willi S
In zwei Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge von zwei Asylbewerbern aus Libyen (Kläger) abgelehnt. Den Klägern wurde vom BAMF auch die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt. Weiter wurde vom BAMF festgestellt, dass bei ihnen keine Abschiebungsverbote vorliegen. Sie wurden zur Ausreise aufgefordert und ihnen wurde die Abschiebung nach Libyen angedroht.
Die dagegen von den Klägern zu den VG Leipzig und VG Dresden erhobenen Klagen hatten keinen Erfolg.
Das OVG Bautzen hat die Berufungen der Kläger gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte zurückgewiesen.
weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/m58/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181003197&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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