Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17

Nach unten

Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG  SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17 Empty Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel im Landkreis Neunkirchen entspricht Anforderungen des BSG SG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2018 - S 21 AS 770/17

Beitrag von Willi Schartema Di 16 Okt 2018 - 20:10

Das SG Saarbrücken hat entschieden, dass der grundsicherungsrelevante Mietspiegel des Landkreises Neunkirchen von November 2014 den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG an ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung und Gewährung der Bedarfe für die sogenannte Bruttokaltmiete (Kaltmiete und kalte Nebenkosten) nach dem SGB II entspricht.

Kurzfassung: 

Nach Auffassung des Sozialgerichts ist darauf abzustellen, dass im streitgegenständlichen Zeitraum die genannten Zahlen, die sich aus dem Konzept des Beklagten aus dem von der Firma R.&P. im November 2014 erarbeiteten und vom Kreistag des Landkreises Neunkirchen letztlich zur Bemessung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II beschlossenen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel ergeben, bei der Berechnung des Anspruchs des Klägers zugrunde gelegt werden konnten. Gemäß den Vorgaben des BSG zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze seien die abstrakt angemessene Wohnungsgröße und der Wohnungsstandard gemäß § 10 WoFG bestimmt worden, sowie in einem zweiten Schritt festgelegt worden, auf welchen räumlichen Vergleichsmaßstab für die weiteren Prüfungsschritte abzustellen sei, mit dem Ergebnis, dass drei Vergleichsräume ermittelt werden konnten (1. Stadt Neunkirchen/ 2. Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Ottweiler, Schiffweiler/ 3. Gemeinde Spiesen-Elversberg) und schließlich hiervon ausgehend ermittelt und abgeleitet, wie viel ein Hilfebedürftiger im Schnitt aufwenden müsse, um eine nach Größe und Standard abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung auf dem für ihn maßgeblichen Wohnungsmarkt bewohnen zu können. Dabei seien insbesondere die Datenerhebung an sich sowie der Erhebungszeitraum und die Methodik der Datenauswertung nicht zu beanstanden gewesen. Die Überprüfung der Validität der erhobenen und zugrunde gelegten Daten sei letztlich dadurch sichergestellt, dass auch eine tatsächliche Überprüfung der Verfügbarkeit dieser Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt im Vergleichsraum stattgefunden habe. Diese Ermittlung habe ergeben, dass es im Gebiet des Beklagten und insbesondere innerhalb der einzelnen Vergleichsräume ein erhebliches Wohnraumangebot im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen gebe, das sogar teilweise diese Grenzen unterschreite.

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des SG Saarbrücken v. 10.10.2018: https://www.juris.de/jportal/portal/t/rj4/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181003045&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2422/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das Gutachten der Firma „Analyse und Konzepte" entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an das so genannte „schlüssige Konzept" - Vergleichsraum
» Das Gutachten der Firma „Analyse und Konzepte" entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an das so genannte „schlüssige Konzept" - Vergleichsraum
» Bericht über die "Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Obergrenzen im Kreis Wesel" ( Wohnungsmarkt Moers ) entspricht den Anforderungen an ein "schlüssiges Konzept".
» Anforderungen an den "Ausreisetermin" i.S. des § 1a Abs. 2 Satz 1 AsylbLG Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018 - L 8 AY 7/17
» Ein schlüssiges Konzept kann grundsätzlich auch ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, wie auch ein einfacher Mietspiegel sein So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Aachen ,Urteil vom 30.01.2012, - S 14 AS 1061/11 -

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten