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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 18 Sep 2018 - 9:14

 besonderen Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung steht (vgl Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz).
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2018 - L 18 AS 1372/18 B ER - rechtskräftig 
Orientierungssatz ( Redakteur )


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201975&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

 Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2412/
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