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Zur Übernahme von Stromschulden i. S. d. § 22 Abs. 8 SGB II aus Krankheitsgründen - Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen und eines nicht mehr rückgängig zu machenden Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit des Antragstellers, die unter dem
besonderen Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung steht (vgl Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz).
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2018 - L 18 AS 1372/18 B ER - rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201975&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2412/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2018 - L 18 AS 1372/18 B ER - rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201975&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2412/
Willi S
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