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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Überprüfung der Ermessensausübung - fehlerhafte Ermessensausübung Landessozialgericht Hamburg, Urt. v. 28.06.2018 - L 4 AS 282/16 - Revision zugelassen
Orientierungssatz ( Redakteur )
Zur Rechtsfrage, ob erst dann weitere Ermessenserwägungen in die Begründung der Meldeaufforderung einzustellen seien, wenn die "qualitative Schwelle" von mehr als 30%, bei der entsprechend § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II ergänzende Sachleistungen zu erbringen seien, erreicht sei.
Leitsatz ( Redakteur )
Bei rasche Abfolge von Meldeaufforderungen und daraus bei Versäumnissen hergeleitete Sanktionen müssen Jobcenter Ermessen ausüben und den Einzelfall und die Umstände wie Erwerbsfähigkeit und Eingliederungsförderlichkeit der neuerlichen Meldeaufforderung überprüfen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201876&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
Willi S
Zur Rechtsfrage, ob erst dann weitere Ermessenserwägungen in die Begründung der Meldeaufforderung einzustellen seien, wenn die "qualitative Schwelle" von mehr als 30%, bei der entsprechend § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II ergänzende Sachleistungen zu erbringen seien, erreicht sei.
Leitsatz ( Redakteur )
Bei rasche Abfolge von Meldeaufforderungen und daraus bei Versäumnissen hergeleitete Sanktionen müssen Jobcenter Ermessen ausüben und den Einzelfall und die Umstände wie Erwerbsfähigkeit und Eingliederungsförderlichkeit der neuerlichen Meldeaufforderung überprüfen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201876&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2403/
Willi S
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