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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das VG Gießen hat mehrere Klagen von sogenannten Flüchtlingspaten teilweise abgewiesen und entschieden, dass sich die Verpflichtungserklärungen, die für den Aufenthalt zu humanitären Zwecken bestimmt waren

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Aug 2018 - 20:59

auch auf den Zeitraum erstrecken, für den die Ausländer nach der Flüchtlingsanerkennung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG erhalten hatten, die auch aus humanitären Gründen erteilt wird.
weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/95x/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180802548&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2400/
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