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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Kindergeld ist sozialhilferechtlich grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird. Das an ein Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld ist nur als Einkommen des volljährigen
, soweit es ihm zeitnah (innerhalb eines Monats nach Auszahlung bzw. Überweisung des Kindergeldes) zugewendet wird und ohne die "Weiterleitung" des Kindergeldes die Voraussetzungen des § 74 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes vorliegen würden (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 23/06 R). Eine Weiterleitung des Kindergeldes im Dezember 2015 an seine Tochter hat der Antragsteller bisher nicht glaubhaft gemacht.
Sozialgericht Osnabrück, Beschluss v. 04.02.2016 - S 5 SO 226/15 ER
Leitsatz ( Redakteur )
2. Eine Verrechnung der einem Konto gutgeschriebenen Einnahmen seitens der Bank im Rahmen einer Kontokorrentabrede (Dispositionskredit) führt nicht zu einer Minderung der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens. Dabei handelt es sich lediglich um eine Einkommensverwendung, durch die der Zufluss des Geldbetrages nicht teilweise den Charakter als Einkommen verliert ( BSG, Urt. v. om 29. April 2015 - B 14 AS 10/14 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201524&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso SG Osnabrück, Beschluss v. 21.03.2017 - S 5 SO 222/16 ER
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2394/
Willi S
Sozialgericht Osnabrück, Beschluss v. 04.02.2016 - S 5 SO 226/15 ER
Leitsatz ( Redakteur )
2. Eine Verrechnung der einem Konto gutgeschriebenen Einnahmen seitens der Bank im Rahmen einer Kontokorrentabrede (Dispositionskredit) führt nicht zu einer Minderung der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens. Dabei handelt es sich lediglich um eine Einkommensverwendung, durch die der Zufluss des Geldbetrages nicht teilweise den Charakter als Einkommen verliert ( BSG, Urt. v. om 29. April 2015 - B 14 AS 10/14 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201524&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso SG Osnabrück, Beschluss v. 21.03.2017 - S 5 SO 222/16 ER
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2394/
Willi S
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» . Eine Nachzahlung von Krankengeld (§ 44 SGB V) ist bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Jobcenter nicht als eine einmalige Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II auf sechs Monate zu verteilen, sondern als eine laufende Einnahme gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1
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