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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).

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Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).  Empty Eine in Deutschland ausgeübte Berufstätigkeit ohne dafür erforderliche Arbeitsgenehmigung begründet nicht den Status als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1, Abs. 3 FreizügG/EU (vgl. § 13 Halbsatz 2 FreizügG/EU).

Beitrag von Willi Schartema Mi 4 Jul 2012 - 11:02

Schwangere nichteheliche Lebensgefährten eines Unionsbürgers sind keine Familienangehörige im Sinne von § 3 Abs. 1, Abs. 2 FreizügG/EU.



Der Anspruchsausschluss aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für Unionsbürger, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, verstößt nicht gegen Recht der Europäischen Union, insbesondere nicht gegen Art. 4 i.V.m. Art. 70 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung des Systeme der sozialen Sicherheit und auch nicht gegen Art. 24 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.



Auf etwaige Rechte aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) kann sich nicht berufen, wer lediglich die Staatsangehörigkeit eines Nichtsignatarstaats innehat, auch wenn dieser Staat Mitglied der EU ist.

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Gruß Willi S
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